Starker Service - Starke Leistung - Markenreifen und Zubehör für alle Fahrzeuge

 

Markenreifen und Zubehör für alle Fahrzeuge
Starker Service Starke Leistung

 

Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reifenzentrale Becker GmbH, Saarstr. 60, 54634 Bitburg, Amtsgericht Wittlich HRB 31685, Stand  18.05.2018

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen, auch zukünftigen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Fahrzeugreparaturen gelten ergänzend die „Besonderen Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen“ der Reifenzentrale Becker GmbH.

2. Lieferung

Lieferungsmöglichkeit bleibt stets vorbehalten. Angegebene Liefertermine sind, sofern sie als „Circa - Termine“ gekennzeichnet sind, stets unverbindlich. Höhere Gewalt oder sonstige nicht von uns zu vertretende Ereignisse berechtigen uns, auch wenn die Lieferzeit überschritten ist oder wir uns im Verzug befinden, die Lieferung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen kann. Die Lieferung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Preis gutgeschrieben; liegt der Lieferpreis unter dem Tagespreis, dann wird der Lieferpreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.

3. Preise

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschäften mit Kaufleuten im Sinne des HGB, im folgenden Unternehmer genannt,  sind wir bei Kostenänderungen ab 5% bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung

Unsere Forderungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) wird auf einen Werktag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde  hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren.

Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Das Geltend machen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO und zusätzlich je Mahnstufe ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.

Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weiteren Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte SEPA Mandat widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erstellen wir eine Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Gewährleistung

Im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel bei Gefahrübergang. Die vorbezeichneten Ansprüche aus Geschäften mit Verbrauchern verjähren wie folgt:

  • bei neuen Waren (PKW – Reifen und LKW – Reifen) nach zwei Jahren
  • für runderneuerte PKW – Reifen und runderneuerte LKW – Reifen nach einem Jahr
  • für gebrauchte Waren nach einem Jahr

Für Geschäfte mit Unternehmen verjähren die vorgenannten Ansprüche in allen Fällen nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist läuft ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüche auf Schadenersatz nach § 437 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefrist gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche nach § 437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung eine, entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens, geringere Gutschrift zu erteilen. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

  • a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde
  • b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind
  • c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde
  • d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit
  • e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden
  • f) Reifen auf einer nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden
  • g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind
  • h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen
  • i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden
  • j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind
  • k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche notwendigen im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.

7. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung ganz grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen außerdem begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden; dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt und soweit Körper, Leben und Gesundheit im Rahmen des Verbrauchsgüterkauf betroffen sind, hier bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§309 Nr.7 BGB). Im Übrigen bleiben Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. 

8. Datenschutz

8.1 Personenbezogene Daten werden von der Reifenzentrale Becker nur insoweit erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, als dies zur Durchführung eines Auftrages erforderlich ist und um dem Vertragspartner die gewünschten Informationen und Dienstleistungen anbieten zu können. Erforderlichenfalls werden vor der Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos die Daten zur Kreditprüfung und – überwachung an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Eine Übermittlung an staatliche Einrichtungen / Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Die Reifenzentrale Becker behandelt die Daten vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.

8.2 Die Reifenzentrale Becker  wird vor Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos bzw. Durchführung der Bestellung bei der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft einholen. Im Falle nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung) übermittelt die Reifenzentrale Becker diese Information an die SCHUFA. Soweit nach Einrichtung eines kündbaren Kundenkontos solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, kann die Reifenzentrale Becker hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Ebenso kann ich mich über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service-Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

8.3 Ferner nutzt die Reifenzentrale Becker mit vorliegender Einwilligung der Betroffenen die Daten für eigene Marketingzwecke. Dieser Nutzung kann der Vertragspartner jederzeit durch Mitteilung an die Reifenzentrale Becker, bzw. deren Datenschutz-beauftragten widersprechen bzw. die Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs/Widerrufs wird die Reifenzentrale Becker die Daten des Vertragspartners für Marketingzwecke nicht mehr nutzen und die Zusendung von Werbemitteln einstellen. Umfassende Informationen zu Ihren Rechten, Ihren Ansprechpartnern, etc. finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Datenschutz. Sollten Sie keine technische Möglichkeit des Zugriffs haben, so senden wir Ihnen auf Anfrage gerne einen entsprechenden Ausdruck zu.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bitburg. Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 

Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den in den  AGB  aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

1. Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

2. Fertigstellungstermine

Überschreiten wir schuldhaft verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

3. Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabe-Datum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Sachmängelhaftung

Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unserer AGB Ziffer  6 gelten entsprechend.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unserer AGB  Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die in unserer AGB Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden.
Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

© Reifenzentrale Becker GmbH
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